Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Ordnungsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 der FeV für

  • Taxi / Mietwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 PBefG)
  • Krankenwagen
  • Gewerbsmäßige Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen im PKW (§ 48 PBefG)

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre (bzw. 19 Jahre bei Krankenwagen) und wird befristet auf 5 Jahre erteilt.



Der Fahrgastantrag muss bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt zusammen mit folgenden Unterlagen abgegeben werden:

  • Gebühr: 38,80 Euro
  • Nachweis über den Besitz einer EU- oder EWR Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis - dieses muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
  • bei erstmaligem Erwerb oder bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
  • falls vorhanden: Kopie der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung