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Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir erklären Ihnen hier in leichter Sprache:

Was ist die Erklärung für Barrierefreiheit?

Jeder soll Internet-​Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für

blinde Menschen
gehörlose Menschen.
Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-​Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?Und wo können Sie sich beschweren,
wenn eine Internet-​Seite nicht barrierefrei ist?Oder wo können Sie sich melden,
wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-​Seiten und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-​Richtlinie 2016/2102.
EU-​Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen daraus eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch der Landkreis muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Behörden
  • Ämter
  • Schulen

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist:

  • auf allen Internet-​Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Was steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit?

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet·Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet·Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

Manchmal muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein, von wann die Erklärung ist.

Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen jedes Jahr prüfen:

  • Wie barrierefrei ist unsere Internet-​Seite?
  • Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Manche Seiten von dem Landkreis sind nicht barrierefrei.
Weil die Barrierefreiheit für die Seiten zu aufwändig ist.

Zum Beispiel:

  • Die Erstellung ist zu teuer.
  • Die Erstellung ist zu schwierig.

Barrieren Melden

Sie wollen die Internet-​Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

mit einer E-Mail: barrierefreiheit(at)zollernlabkreis.de

Die öffentliche Stelle hat eine Frist,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Aktuell sind das 2 Wochen.

Bekommen Sie keine Antwort

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Durchsetzungs·Verfahren

Jeder Mensch hat das Recht:
Eine Prüfung der Barriere·​Freiheit der Internet-·Seite zu verlangen.
Das hat einen komplizierten Namen.
Man sagt dazu: Durchsetzungs-·Verfahren.