Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung

  

Öffnungszeiten

 
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
 

an folgenden Tagen geschlossen:
Dienstag 17.12.24
Mittwoch 18.12.24

Freitag 27.12.24
Montag 30.12.24

Dienstführerschein

Beantragt ein Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gebühr: 39,60 Euro (bei Probezeit); Gebühr: 38,30 Euro (ohne Probezeit)
  • Antrag muss über das örtlich zuständige Bürgermeisteramt eingereicht werden. Den Antrag erhalten Sie beim Landratsamt
  • biometrisches Lichtbild
  • Vorlage des Dienstführerscheins oder Bescheinigung über den früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz

Beantragt ein Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis 2 Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gebühr: 38,30 Euro
  • Antrag muss über das örtlich zuständige Bürgermeisteramt eingereicht werden. Den Antrag erhalten Sie beim Landratsamt
  • biometrisches Lichtbild
  • Vorlage der Bescheinigung über den früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz
  • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T (im Original)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Stempel und Unterschrift des Arztes bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)

Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.

ALLG_Fahrerlaubnisantrag (PDF) (716,2 KiB)