Heimaufsicht
Die Aufsicht erstreckt sich auf die unterstützenden Wohnformen
- die stationären Einrichtungen (für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderung)
- die ambulant betreuten Wohngemeinschaften (für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder mit Behinderung)
im Zollernalbkreis.
Die Heimaufsicht unterstützt die Träger von Heimen und Anbieter von Wohngemeinschaften in deren Bestreben nach Qualität des Wohnens, der Betreuung und (in Heimen) der Pflege. Sie trägt durch Beratung, Anregungen und Hinweise auf Veränderungsmöglichkeiten dazu bei, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten und zu verbessern. Sofern das Wohl und die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gefährdet sind und eine Beratung nicht zur Abhilfe führt, schreitet die Heimaufsicht ordnungsrechtlich ein.
Flyer der Heimaufsicht (PDF) (1,33 MiB)
Überwachung
Als staatliche Verbraucherschutzinstanz hat die Heimaufsicht die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen, insbesondere deren Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu wahren. Zu diesem Zweck führt die Heimaufsicht wiederkehrende Prüfungen der stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften (bei letzterer Wohnform nur in den ersten drei Jahren ab Leistungsaufnahme durch den Anbieter) durch. Die Überprüfungen erfolgen daraufhin, ob die Anforderungen des Heimrechts erfüllt werden; wobei bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften eine Überprüfung der von den Bewohnern selbst verantworteten Bereiche nicht stattfindet - dies ist zumindest der Bereich der Pflege. Die Prüfungen werden im Sinne eines wirkungsvollen Verbraucherschutzes grundsätzlich unangekündigt durchgeführt.
Bei den Prüfungen der Heime wird die Heimaufsicht von Hygienekontrolleuren des Gesundheitsamtes sowie von Pflegefachkräften unterstützt. Wir prüfen insbesondere die Qualität der Betreuung, der Pflege und des Wohnens. Bei der Prüfung des Personaleinsatzes achten wir darauf, ob eine ausrechende Fachkraftbesetzung gegeben ist (zur Personalausstattung ist grundsätzlich ein 50%-iger Fachkräfte-Anteil vorgegeben). Zudem kontrollieren wir, ob die Anforderungen an die Hygiene eingehalten werden und ein angemessener Schutz vor Infektionen gewährleistet wird.
Beratungs- und Beschwerdestelle
Zum breitgefächerten Aufgabenbereich der Heimaufsicht gehört daneben die präventive Beratung der Heimträger und Anbieter von Wohngemeinschaften vor allem bei Neuplanungen oder Sanierungen, die Beratung vovn Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen über ihre Rechte und Pflichten sowie die Beratung der Heimmitwirkungsgremien über ihre Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten.
Nähere Informationen zur Heimmitwirkung.
Große Bedeutung hat auch die Funktion der Heimaufsicht als Beschwerdestelle, wenn in einem Heim oder einer Wohngemeinschaft (z.B. von Angehörigen) Mängel festgestellt werden. In Abhängigkeit vom Inhalt des jeweiligen Vorwurfs oder Hinweises fordert die Heimaufsicht Unterlagen an und wertet diese aus oder führt eine anlassbezogene Prüfung durch. Beschwerden werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Zur Qualitätssicherung arbeitet die Heimaufsicht eng mit den Kostenträgern, also den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD) zusammen.
Von Bedeutung ist für uns auch die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Fachbehörden, die in irgendeiner Form Anteil am Heimgeschehen haben, wie etwa Notariate, Vormundschaftsgerichte, Sozialamt, Bauamt, Brandschutz, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt sowie die Lebensmittelüberwachung.