Heimmitwirkung

Allgemeine Informationen zur Heimmitwirkung

In Alten- und Pflegeheimen sowie in Heimen für Menschen mit Behinderungen wird die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber Heimleitung und Träger durch die Heimmitwirkung sichergestellt. Die betreffenden Mitwirkungsrechte sind ein wichtiges Element der Selbstbestimmung der Heimbewohnerinnen und -bewohner.

Die Aufgaben der Heimmitwirkung nehmen sogenannte Heimbeiräte, Fürsprechergremien oder Bewohnerfürsprecher wahr. Deren Arbeit wird von der Heimaufsichtsbehörde gefördert. Dabei arbeiten wir eng mit dem Kreisseniorenrat Zollernalb e.V. (Anschrift: Albert-Krautheimer-Straße 12, 88605 Meßkirch) zusammen.


Weitere Informationen zu den Themen „Heimbeirat, Fürsprechergremium und Bewohnerfürsprecher“.

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