Kontakt

Pflegekinderfachdienst
Tel.: 07433 921415
pflegekinderdienst@zollernalbkreis.de

Jugendamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921403
Fax 07433 921666

Pflegekinderhilfe

In welcher Situation befinden sich Eltern, die ihr Kind in eine Pflegefamilie geben?

Herkunftseltern sind oft mit vielen Problemen konfrontiert z.B. unsichere Partnerschaften, ungesicherte finanzielle Verhältnisse, ungenügende Wohnverhältnisse, schwierige Arbeits- und Ausbildungssituationen. Hinzu kommen möglicherweise psychische Belastungen, Krankheiten oder Suchterkrankungen, die zu Überforderung und extremer Hilflosigkeit führen. Oft häufen sich mehrere solcher Problemlagen zu einer für die Familie auswegslosen Situation.

Wie läuft eine Pflegschaft konkret ab? Welche Unterschiede gibt es zwischen einer langfristigen und einer kurzfristigen Aufnahme?

Bereitschaftspflege (kurzfristige Aufnahme): Kinder werden in Krisensituationen aus ihren Familien herausgenommen und in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht, bis sich die Perspektive geklärt hat.
Vollzeitpflege (auf längere Zeit angelegt): Hat sich die Perspektive geklärt, es besteht ein längerer Jugendhilfebedarf und das Kind kann erstmal nicht zurück zu seiner Familie, wird es in eine Vollzeitpflegefamilie vermittelt. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht Pflegepersonen mit Zustimmung des Arbeitgebers Elternzeit zu nehmen, jedoch kein Elterngeld zu empfangen.
Während des Pflegeverhältnisses finden regelmäßige Gespräche mit allen Beteiligten (Kind/ Pflegeeltern/ Herkunftseltern/ Jugendamt) statt. Das Gespräch wird in Form eines Protokolls festgehalten. Hierbei werden beispielsweise auch die Besuchskontakte zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie besprochen, geregelt und bei Bedarf in Begleitung des Pflegekinderfachdienstes durchgeführt.

Welche räumlichen, finanziellen und persönlichen Anforderungen werden an Pflegeeltern/Pflegepersonen gestellt? Wie begründen sich die jeweiligen Anforderungen?

Grundsätzlich dürfen verheiratet, nicht verheiratet, gemischt- und gleichgeschlechtliche Paare, aber auch Einzelpersonen (mit und ohne Kinder) Pflegepersonen werden. Verwandte Personen können unter Umständen ebenso als Pflegepersonen in Frage kommen.
Das Pflegekind und die leiblichen Kindern sollten altersgemäß und persönlich zueinander passen.
Der Altersabstand zwischen Pflegeperson und Pflegekind ist variabel. Ebenso das Alter des aufzunehmenden Kindes oder Jugendlichen.
Pflegepersonen sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und die Wohnung sollte groß genug sein.
Zu den persönlichen Anforderungen zählen Freude am Zusammenleben mit Kindern, Offenheit für andere Lebenssituationen und für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie des Kindes. Ebenso sollten Pflegepersonen Geduld, Zeit und Belastbarkeit mitbringen, da es sich um eine herausfordernde Aufgabe handelt.

Gibt es Ausschlusskriterien?

Pflegepersonen dürfen nicht an lebensverkürzenden Krankheiten leiden, Straftaten begangen oder eine extreme Lebensweise haben.

Wie werden Pflegeeltern unterstützt?

Pflegepersonen werden während der gesamten Dauer vom Pflegekinderfachdienst geschult, beraten und begleitet. Des Weiteren gibt es Austauschgruppen für Pflegeeltern und regelmäßige Fortbildungsangebote.
Das Jugendamt stellt den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes durch Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages sicher. Ebenso gibt es einmalige Beihilfen und Zuschüsse zu bestimmten Anlässen. 
Hinzu bekommen Pflegepersonen anteilig Kindergeld sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge.

Welche Rechte haben Pflegeeltern während der Zeit, die Kinder bei ihnen leben? Welche nicht?

Das Sorgerecht beziehungsweise Teile des Sorgerechts liegt entweder bei den Herkunftseltern oder bei dem Jugendamt. Während der Inpflegegabe haben die Pflegeeltern automatisch die Alltagssorge für das Kind. 

Inwieweit ist eine solche langfristige Pflegschaft die Vorstufe zu einer Adoption?

Vollzeitpflege ist eine Jugendhilfemaßnahme zur Unterstützung der Herkunftseltern und hat mit Adoption nichts zu tun. 
Adoption bedeutet, dass die Eltern die Entscheidung treffen, ob sie ihr Kind zur Adoption freigeben. Hiermit geben sie allerdings alle Rechte an ihrem Kind auf.

Sollten Sie selbst Interesse haben, ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, wenden Sie sich an uns.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 07433/92-1415

Hier finden Sie KVJS Ratgeber "Was Pflegeeltern wissen sollten - Informationen für Familien, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege interessieren" (PDF) (1,492 MiB)

Flyer "Pflegeeltern gesucht" (PDF) (2,367 MiB)