Aktuelles

Neues Waffengesetz zum 01.11.2024 in Kraft getreten. Änderungen befinden sich leider noch in der Umsetzung. Wir bitten Sie um Geduld.

Kontakt

Herr Beiter
Sachgebietsleitung
Fax: 07433/92-21270
Zimmer 516

gewerberecht@zollernalbkreis.de
waffenrecht@zollernalbkreis.de
  

Ordnungsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit

Wohnen Sie in Albstadt, Bitz oder einem Teilort?
Dann wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde der Stadt Albstadt.

Wohnen Sie in Balingen oder einem Teilort?
Dann wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde der Stadt Balingen.

Wohnen Sie in Hechingen, Rangendingen, Jungingen oder einem Teilort?
Dann wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde der Stadt Hechingen.

Wenn Sie in keiner der oben genannten Gemeinden wohnhaft sind, sind Sie hier richtig.
Sie können dann die unten aufgeführten Online-Anträge nutzen:

Online-Identifizierung:

Damit die nachfolgenden Anträge bearbeitet werden können, müssen Sie sich identifizieren.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Identifizierung mit der BundID. Informationen zur BundID finden Sie hier
2. Identifizierung durch Hochladen eines gültigen Ausweisdokuments

Beispiel LRA Webauftritt Bündelungekomponente