Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit
Wohnen Sie in Albstadt, Bitz oder einem Teilort?
Dann wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde der Stadt Albstadt.
Wohnen Sie in Balingen oder einem Teilort?
Dann wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde der Stadt Balingen.
Wohnen Sie in Hechingen, Rangendingen, Jungingen oder einem Teilort?
Dann wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde der Stadt Hechingen.
Wenn Sie in keiner der oben genannten Gemeinden wohnhaft sind, sind Sie hier richtig.
Sie können dann die unten aufgeführten Online-Anträge nutzen:
Online-Identifizierung:
Damit die nachfolgenden Anträge bearbeitet werden können, müssen Sie sich identifizieren.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Identifizierung mit der BundID. Informationen zur BundID finden Sie hier
2. Identifizierung durch Hochladen eines gültigen Ausweisdokuments