Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden
Auch bei Maßnahmen, die baurechtlich genehmigungsfrei sind, geht der Denkmalschutz vor und es bedarf möglicherweise einer Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz. Bitte beachten Sie auch ggf. die Vorschriften der Orts- und Stadtbildsatzung. Im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt erteilen wir als "Untere Denkmalschutzbehörde" die Genehmigung von Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird das denkmalschutzrechtliche Verfahren innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt.