Adoption
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle berät und begleitet abgebende Eltern und vermittelt Kinder in geeignete Familien.
Bei Adoptionen mit Auslandsbezug - auch bei Stiefelternadoptionen - ist eine örtliche Zuständigkeit gegeben. Eine Beratung und Unterstützung ist dadurch gewährleistet ebenso für Adoptierte, bei der Suche nach leiblichen Verwandten sowie die Bearbeitung von Kontaktwünschen leiblicher Verwandter von Adoptierten.
Wird ein Kind teilweise oder den ganzen Tag über während der (berufsbedingten) Abwesenheit seiner Eltern in einer Familie betreut oder auch in der Wohnung seiner leiblichen Eltern, so spricht man von Tagespflege. Haben Sie diesbezüglich Fragen zur Finanzierung der Tagespflege, zum Zuschuss der Altersvorsorge so können sie sich unter 07433/92-1408 informieren.
Daneben erhalten Eltern, deren Kinder in Vollzeitpflege sind (d. h. Tag und Nacht bei Pflegeeltern leben), sowie die Pflegeeltern selbst, Rat, Hilfe und Unterstützung in allen das Pflegeverhältnis betreffenden Fragen. Hierbei handelt es sich um eine Jugendhilfeleistung, die für Kinder/Jugendliche in Frage kommt, deren Eltern aus unterschiedlichsten Gründen außer Stande sind, selbst die Betreuung und Erziehung zu übernehmen. Sollten Sie selbst Interesse haben, ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, wenden Sie sich an uns.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 07433/92-1415.
Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Grundlegende Informationen über:
- Arten und Formen der Adoption
- Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
- Herkunftsfamilie suchen
- Freigabe eines Kindes zur Adoption freigeben
- Adoption eines Kindes
- Auslandsadoption - Ablauf einer Auslandsadoption
- Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes
- Volljährigenadoption
- Aufhebung einer Adoption
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Informationen über anerkannte Auslandsvermittlungsstellen finden Sie auf der Seite von KVJS