Wahlen
Die Organisation, Vorbereitung und Koordination bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreistagswahlen erfolgt durch das Kommunalamt. Es nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters bei allen staatlichen Wahlen und Abstimmungen wahr, erteilt Auskünfte zu Wahlanfragen und berät die Städte- und Gemeinden während der Organisation der Wahlen. Auch die Ermittlung der Wahlergebnisse und die Prüfung der o.g. Wahlen finden durch das Kommunalamt statt. Außerdem ist das Kommunalamt für die rechtliche Beratung während der Organisation der Bürgermeister-, Ortschafts- und Gemeinderatswahlen (Kommunalwahlen) sowie die Prüfung dieser Wahlen zuständig.
Über die folgenden Links erhalten Sie Informationen zu den jeweiligen Wahlen. Außerdem können Sie dort auch die Ergebnisse der letzten Wahlen abrufen.