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Heinz Pflumm
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Haushalt und Finanzen

Anders als Bund, Länder und Gemeinden verfügen die Landkreise über keine eigenen bedeutenden Steuereinnahmen. In Baden-Württemberg erhalten die Kreise vom Land einen Anteil von der Grunderwerbsteuer sowie Finanzzuweisungen. Neben Gebühren und Entgelten erheben die Landkreise zur Abdeckung ihres Finanzbedarfs eine Kreisumlage von den Gemeinden, die nach deren Steuerkraft bemessen wird. Die Kreisumlage ist zur wichtigsten Einnahmequelle geworden.

In der Kreistagssitzung am 21. Oktober 2024 hat Landrat Günther-Martin Pauli den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 eingebracht. 

Der Kreishaushalt 2025 wurde mit einem Kreisumlagehebesatz von 32,50 % in der Sitzung des Kreistags am 9. Dezember 2024 verabschiedet.

Der Haushalt 2025 des Zollernalbkreises umfasst im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 335.283.060 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 339.254.240 €. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt somit -3.971.180 €.

Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.565.100 € und die Auszahlungen 20.759.500 €. Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit betragen für Tilgungen 886.000 €. Es sind Kreditaufnahmen in Höhe von 9.795.380 € im Jahr 2025 vorgesehen.