Mobilität und Klimaschutz
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% gegenüber 1990 zu mindern. Insgesamt betrachtet sanken die Treibhausgasemissionen bundesweit seit 1990 deutlich. Im Verkehrssektor ist bislang allerdings kaum eine Verbesserung zu verzeichnen. Um die nachhaltige Mobilität vor Ort zu stärken, legte die baden-württembergische Landesregierung im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) fest, dass jeder Landkreis die Stelle einer Koordinatorin oder eines Koordinators für Mobilität und Klimaschutz einrichtet. Im Zollernalbkreis ist die Stelle seit September 2023 besetzt.
Hauptaufgabe der Koordinatorinnen und Koordinatoren ist es, die kreisangehörigen Kommunen im Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere:
- Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen der nachhaltigen Mobilität
- Unterstützung bei der Fördermittelakquise
- Unterstützung bei der Erstellung von Aktionsplänen für Mobilität, Klima- und Lärmschutz sowie von Klimamobilitätsplänen
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind landesweit gut vernetzt und tauschen sich regelmäßig innerhalb der Landkreise sowie mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und den Kommunen aus. Dadurch kann voneinander gelernt und Informationen zügig weitergegeben werden.