Aktuelles

Neues Waffengesetz zum 01.11.2024 in Kraft getreten. Änderungen befinden sich leider noch in der Umsetzung. Wir bitten Sie um Geduld.

Kontakt

Herr Beiter
Sachgebietsleitung
Fax: 07433/92-21270
Zimmer 516

gewerberecht@zollernalbkreis.de
waffenrecht@zollernalbkreis.de

Öffnungszeiten

Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 15.00 - 17.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

   

Ordnungsamt
Hirschbergstraße 29
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Telefon 07433 921352
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Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Waffen und Sprengstoffe

Waffen


Zu den Hauptaufgaben der Waffenbehörde gehören die Erteilung und Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen und die Ein- und Austragung von Waffen in Waffenbesitzkarten. Außerdem führen wir in regelmäßigen Abständen eine Zuverlässigkeitsprüfung aller Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse durch. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, entscheiden wir über einen Widerruf der erteilten Erlaubnisse.
Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Waffenrecht.
  

Sprengstoffe


Im Sprengstoffrecht gehört es zu unseren Hauptaufgaben, entsprechende Erlaubnisse zu erteilen bzw. zu verlängern. Sollten die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, entscheiden wir über den Widerruf einer erteilten Erlaubnis.
Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Sprengstoffrecht.