Waffen und Sprengstoffe
Waffen
Zu den Hauptaufgaben der Waffenbehörde gehören die Erteilung und Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen und die Ein- und Austragung von Waffen in Waffenbesitzkarten. Außerdem führen wir in regelmäßigen Abständen eine Zuverlässigkeitsprüfung aller Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse durch. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, entscheiden wir über einen Widerruf der erteilten Erlaubnisse.
Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Waffenrecht.
Sprengstoffe
Im Sprengstoffrecht gehört es zu unseren Hauptaufgaben, entsprechende Erlaubnisse zu erteilen bzw. zu verlängern. Sollten die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, entscheiden wir über den Widerruf einer erteilten Erlaubnis.
Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Sprengstoffrecht.