Einbürgerung
Das Landratsamt Zollernalbkreis ist als Einbürgerungsbehörde für alle Menschen zuständig, die mit Hauptwohnsitz im Zollernalbkreis gemeldet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten wollen. Einen Einbürgerungsantrag kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres stellen, wer nicht schon Deutsche bzw. Deutscher durch Geburt oder aufgrund eines besonderen gesetzlichen Erwerbsgrundes ist.
Download Unterlagen
- Antrag (PDF) (169,5 KiB)
- Unterlagen für Antrag (PDF) (62,1 KiB)
Informationen
Aktuelle Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf erhalten Sie unter unserer Behördenseite auf Service-BW und auf der Seite des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
(Achtung: Die Links führen Sie auf eine externe Seite)
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000729?plz=72336&ags=08417002