Tierschutz
Das Veterinäramt überprüft landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe und Tiertransporte ebenso wie Zoohandlungen und Zirkusbetriebe. Hier stellt sich die Aufgabe die gesetzlichen Regelungen der Haltung und Pflege mit dem kommerziellen Interessen in Einklang zu bringen. Grundlage hierfür ist das Tierschutzgesetz und die danach erlassenen Verordnungen.
Um Probleme der Tierhaltung vorzubeugen ist das Amt auch beratend tätig. Für Fragen zur art- und tierschutzrechtlichen Haltung sowie Stallneu- und –umbauten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.