Bundestagswahl 2025 – Wahlvorschläge können bis 20. Januar eingereicht werden
Nach der Auflösung des Bundestags steht der Tag der Neuwahl des Parlaments fest – und damit verbunden das Datum, bis wann Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden können.
20. Januar 2025, 18 Uhr: Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlvorschläge sowie die erforderlichen Unterlagen in schriftlicher Form eingegangen sein (Landratsamt Zollernalbkreis, Kommunalamt, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen). Darauf weist Petra Hahn hin, Leiterin des Kommunalamts und zuständige Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen. Während der Dienstzeiten werden die Unterlagen auch persönlich entgegengenommen. Wer Fragen dazu hat, kann sich per E-Mail melden an kreiswahlleiter@zollernalbkreis.de. Über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen entscheidet der Kreiswahlausschuss in der öffentlichen Sitzung am Freitag, 24. Januar 2025, 10 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamts in Balingen.
Weiterführende Informationen etwa zum Wahlvorschlagsrecht oder zum Inhalt und zur Form der Vorschläge enthält die öffentliche Bekanntmachung (PDF) (137,5 KiB), die auf der Internetseite des Landratsamts zu finden ist (https://www.zollernalbkreis.de/Amtliche+Bekanntmachungen/kommunalamt).
Zum Wahlkreis 295 gehören neben einem Großteil des Landkreises Sigmaringen fast alle Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis. Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen und Rangendingen sind dem Wahlkreis Tübingen zugeordnet.