Zahnärztlicher Dienst
Die zahnärztliche Abteilung des Gesundheitsamtes Zollernalbkreis führt jährlich die zahnärztliche Untersuchung in den ersten und zweiten Klassen der Grundschulen, Förderschulen, Behinderteneinrichtungen und Integrativen Kindergärten durch.
Es wird der Zahnstatus der Kinder erhoben.
Außerdem wird den Kindern altersendsprechend zahngesunde Ernährung und korrekte Mundhygiene erklärt.
Nach § 91 des Schulgesetzes in Baden-Württemberg besteht eine Pflicht zur Teilnahme an der zahnärztlichen Untersuchung.
Über das Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung werden die Erziehungsberechtigten informiert.
Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-gesundheit