Vermessung
Die Katastervermessung und die Grenzfeststellung bilden zusammen die Liegenschaftsvermessung.
Im (Liegenschafts-) Kataster werden alle Grundstücke und Gebäude flächendeckend geführt. Zweck des Liegenschaftskatasters ist es u.a. die Eigentumsrechte an Grundstücken zu sichern.
Katastervermessungen sind:
- Gebäudeaufnahmen
- Zerlegungen und Verschmelzungen
- Vermessungen aufgrund des Neu- oder Ausbaus von Straßen, Wegen und Gewässern
- Veränderungen der tatsächlichen Nutzung
- Bodenordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch