Grenzfeststellung
Bei einer Grenzfeststellung werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters zentimetergenau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzpunkte/-zeichen werden wiederhergestellt und vorhandene auf ihre richtige Lage überprüft.
Wird ein dauerhaftes Grenzzeichen wie zum Beispiel ein Bolzen angebracht, spricht man von einer Abmarkung.
Zuständigkeit?
Eine Grenzfeststellung kann sowohl von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als auch von der unteren Vermessungsbehörde (Landratsamt) durchgeführt werden.
Um eine Grenzfeststellung zu beantragen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Kosten?
Wie auch die Flurstückszerlegung ist die Grenzfeststellung eine kostenpflichtige Leistung. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (GebVO-MLW).
Bei einer Grenzfeststellung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure fallen seitens der unteren Vermessungsbehörde (Landratsamt) keine weiteren Kosten an.