Flurstückszerlegung
Bei der Flurstückszerlegung werden mehrere Flurstücke aus einem Flurstück gebildet. Dies geschieht beispielsweise aufgrund von Erbaufteilungen, Grundstückskäufen oder um die Flurstücksgrenze zu verändern.
Zuständigkeit?
Vermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen dürfen seit Juli 2011 nur noch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden. Eine Liste der in Baden-Württemberg zugelassenen Vermessungsingenieure finden Sie unter folgendem Link: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in BW
Kosten?
Die Flurstückszerlegung ist eine kostenpflichtige Leistung. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur stellt diese in Rechnung. Zuzüglich fällt bei der unteren Vermessungsbehörde (Landratsamt) die Fortführungsgebühr, d.h. die Bearbeitungsgebühr zur Übernahme in das Liegenschaftskataster an.