Reisen - Mitführen von Betäubungsmitteln
Informationen für Reisende innerhalb des Schengen-Raums und Informationen für den behandelnden Arzt
Sie planen eine Reise in einen Schengen-Staat und müssen Betäubungsmittel für den Eigenbedarf mit sich führen. Hierzu benötigen Sie für den Grenzübertritt eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.Dieses Formular ist durch Ihren behandelnden Arzt auszufüllen und wird durch das Gesundheitsamt beglaubigt.
Weiterführende Links entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informationen für den Reisenden“.
Informationen für Reisende außerhalb des Schengen-Raums und Informationen für den behandelnden Arzt
Sie planen eine Reise in einen Staat außerhalb des Schengen-Raumes und müssen Betäubungsmittel für den Eigenbedarf mit sich führen. Hierzu benötigen Sie für den Grenzübertritt eine Bescheinigung von Ihrem verschreibenden Arzt über Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise. Das von Ihrem Arzt ausgefüllte Formular muss durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden.Um Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt den Ablauf zu erleichtern, stellt Ihnen das Gesundheitsamt folgende Unterlagen zur Verfügung:
Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-gesundheit