Personenbeförderung
Wer gegen Entgelt oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Bestimmte Beförderungsfälle sind von den Vorschriften des PBefG befreit (Freistellungs-Verordnung).
Personenbeförderungen können als Linien- oder Gelegenheitsverkehr durchgeführt werden:
Linienverkehr (§ 42 PBefG) mit seinen Sonderformen:
- Berufsverkehr
- Schülerfahrten
- Marktfahrten
- Beförderung von Theaterbesuchern