Uniform, Dienstkleidung, Persönliche Schutzausrüstung, Qualifikations- und Funktionskennzeichnung
Uniform, Dienstkleidung und Dienstgradabzeichen
Die Uniform und Dienstkleidung der Feuerwehren ist in der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung geregelt. Sie ist bei dienstlichen Anlässen - Einsätze und Übungen ausgenommen - zu tragen. Ein vorbildliches Erscheinungsbild der Feuerwehr ist Ausdruck ihres Selbstverständnisses. Die Uniform oder Dienstkleidung ist stets vollständig zu tragen, die Jacke ist dabei stets zugeknöpft. In geschlossenen Räumen wird keine Kopfbedeckung getragen.
Die Dienstgradabzeichen und Beförderungsregelungen für die Freiwilligen Feuerwehren sind in der Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung verbindlich geregelt.
Übersicht der Dienstgradabzeichen (PDF) (494,5 KiB) und Amtsabzeichen in Baden-Württemberg, Frankreich und der Schweiz. Angelehnt an den NATO-Rangcodes kann eine internationale Vergleichbarkeit hergestellt werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei Einsätzen und Übungen ist die persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Sie ist in der FwDV 1 Grundtätigkeiten beschrieben.
Sie besteht mindestens aus: Feuerwehrschutzanzug bestehend aus Feuerwehreinsatzjacke und Feuerwehreinsatzhose, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz.
Die PSA kann entsprechend der Erfordernisse ergänzt oder abgeändert werden. Näheres ist in der FwDV 1 geregelt.
Auf folgende zusätzliche Informationen sei besonders hingewiesen:
Zur Brandbekämpfung muss die PSA mindestens mit einer Feuerwehrüberjacke ergänzt werden.
Bei Einsätzen im Verkehrsbereich mindestens mit einer Warnweste oder mit einer Feuerwehrüberjacke mit ausreichender Wahrnehmbarkeit. Die Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit sind im Anhang B der DIN EN 469:2006 beschrieben. Zur Auswahl und Ausführung von persönlicher Schutzausrüstung gibt es Hinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg und der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Für den Atemschutzeinsatz zur Brandbekämpfung wird die PSA grundsätzlich ergänzt durch: Feuerwehrüberjacke, Feuerwehrüberhose, Feuerschutzhaube / Helmtuch, Feuerwehr-Haltegurt mit Feuerwehrbeil, Feuerwehrleine mit Feuerwehrleinenbeutel, Atemschutzgerät. In dieser Form stellt die PSA bei Verwendung eines geeigneten Helmtuches / einer geeigneten Feuerschutzhaube gleichzeitig den Körperschutz Form 1, nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 - Einheiten im ABC-Einsatz dar. Weitere Formen das Körperschutzes regelt die FwDV 500.
Qualifikations- und Funktionskennzeichnung
Die Kennzeichnung von Führungskräften und von bestimmten Qualifikationen auf dem Feuerwehrhelm ist in einem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg verbindlich geregelt.
Zur Funktionskennzeichnung im Einsatz durch Überwurfwesten gibt es eine Empfehlung des Innenministeriums. Ein System der variablen Kennzeichnung von Führungskräften im Einsatz erfordert große Disziplin von allen Beteiligten. Es dürfen nur Funktionen gekennzeichnet werden, die vom Träger tatsächlich ausgeübt werden und für die Einsatzabwicklung notwendig sind.
Qualifikations- und Funktionskennzeichnung von Einsatzkräften im Zollernalbkreis (PDF) (108,5 KiB)