Vorsprachen im Sozialamt: Bitte um Terminvereinbarung
In mehreren Sachgebieten des Sozialamts Zollernalbkreis sind persönliche Vorsprachen ab Montag, 23. September 2024, nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt im Bereich Sozialhilfe für die Bereiche Offene Hilfen, Heimfälle, Wohngeld sowie die Schuldnerberatung. Bürgerinnen und Bürger können Termine direkt mit den zuständigen Sachbearbeitenden vereinbaren. Die Kontaktdaten, sofern nicht bereits bekannt, findet man online auf www.zollernalbkreis.de/landratsamt/allgemeine+sozialhilfe. Melden kann man sich ebenso per E-Mail an sozialamt@zollernalbkreis.de oder per Telefon 07433/92-1411. Zudem wird die Außensprechstunde des Sozialamts, die immer donnerstags in der Zulassungsstelle in Albstadt-Ebingen offenstand, bis auf weiteres nicht mehr angeboten. Anlass sind personelle und organisatorische Gründe sowie für die Außensprechstunde der Umstand, dass dieses Angebot kaum mehr wahrgenommen wurde.