Führerscheinumtausch: Jahrgänge nach 1970 sind an der Reihe
Für Personen, die nach 1970 geboren sind, endet am 19. Januar 2025 die Frist, bis zu der sie ihren Papierführerschein in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht haben müssen. Daran erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis.
Auch für Personen älterer Geburtsjahre, für die die Frist für den Umtausch bereits abgelaufen ist, besteht weiter die Möglichkeit, den Papierführerschein umzutauschen. Lediglich Papierführerscheine von Personen deren Geburtsjahr vor 1953 ist, sind noch nicht zum Umtausch verpflichtet. „Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber müssen inzwischen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein mit sich führen“, erklärt Christoph Foth, Leiter des Ordnungsamts. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vorgenommen hat und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, den Umtausch frühzeitig ins Auge fassen und den dafür benötigten Termin zu vereinbaren. Das ist online möglich auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse. Für den persönlichen Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: ein aktuelles biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein.
Es ist ebenfalls möglich, den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Den Antrag sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen findet man auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse. Der Umtausch kostet derzeit 25,30 Euro; bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen 38,80 Euro.
Die Bitte an eine rechtzeitige Antragstellung gilt insbesondere für Inhaber befristeter Fahrerlaubnisse der C/D Klassen (Lkw/Bus). Diese können bereits sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse ihren Antrag auf Verlängerung stellen.