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Landwirtschaftsamt verschiebt die Sperrfrist für die Ausbringung von organischen Düngern

Das Landwirtschaftsamt Zollernalbkreis verschiebt den Verbotszeitraum für die Ausbringung von organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland. Nicht ausgebracht werden dürfe diese zwischen dem 15. November 2024 und dem 14. Februar 2025.

Hintergrund der Verfügung ist, dass die langjährigen, durchschnittlichen Witterungsverhältnisse im Kreis auf Grünland ein Pflanzenwachstum im November und damit eine Nährstoffaufnahme und Nährstoffspeicherung zulassen. Die Niederschlagsmengen sind im November im langjährigen Mittel nur geringfügig höher als im Oktober. Das Vegetationsende ist damit noch nicht erreicht.

Dieses Jahr ist durch überdurchschnittlich große Regenmengen gekennzeichnet. Derzeit ist die Befahrbarkeit der Böden durch reichlich Niederschlag der vergangenen Wochen nur eingeschränkt oder nicht gegeben. Die Druckbelastung der Böden wäre bei einer Überfahrt durch schwere landwirtschaftliche Geräte derzeit vielerorts zu groß. Die daraus resultierenden Bodenverdichtungen würden die Flächen nachteilig belasten. Gleichzeitig konnte in diesem Herbst ein Großteil der Grünlandbestände durch den stetigen Niederschlag noch nicht endgültig genutzt werden. Sobald nachlassende Niederschläge ein Abtrocknen der Flächen ermöglichen, steht eine letztjährige Schnittnutzung oder Herbstbeweidung an.

In den Monaten Januar und Februar sind häufig niedrige Temperaturen, in der Regel unter 0 Grad, verbunden mit einer geschlossenen Schneedecke, zu verzeichnen. Falls in dieser Zeit die Temperaturen über 0 Grad liegen, sind die Böden nach Schneeschmelze oder auf Grund der bis dahin gefallenen Niederschläge (bei fehlender Verdunstung) wassergesättigt.