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Amerikanische Faulbrut bei Bienen: weiterer Sperrbezirk für Engstlatt ausgewiesen

Nach einem Volk in Geislingen ist die Amerikanische Faulbrut nun bei einem weiteren Bienenbestand in Balingen-Engstlatt festgestellt worden. Das Landratsamt Zollernalbkreis weist deshalb einen weiteren Sperrbezirk aus.

Der Verlauf des Sperrbezirkes sowie die detaillierten Schutzbestimmungen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt, die auf der Internetseite des Landratsamtes -  https://www.zollernalbkreis.de/veterinaerwesen+und+verbraucherschutz – veröffentlicht ist.

Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk müssen gemäß der Allgemeinverfügung ihre Bienenstände unverzüglich dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz melden. Angeordnet ist zudem unter anderem die amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände. Bewegliche Bienenstände sowie unter anderem Bienenvölker, Waben und Futtervorräte dürfen aus dem Sperrbezirk nicht entfernt werden; ebenso wenig dürfen Bienenvölker in das Sperrgebiet gebracht werden. Damit soll die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut verhindert werden, eine übertragbare, bakteriell bedingte Tierseuche, die große Schäden an der Bienenbrut verursacht und dadurch die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern in einer Region ernsthaft gefährden und dementsprechend erhebliche wirtschaftliche sowie ökologische Schäden hervorrufen kann.

Bis die Umgebungsuntersuchungen durch Fachleute des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgeschlossen sind, sind weitere Ausbrüche nicht auszuschließen. Imkerinnen und Imker werden gebeten, ihre Bienenvölker genau zu beobachten und sich zudem über mögliche weitere Ausbrüche und damit die Ausweisung von weiteren Sperrgebieten auf der Internetseite https://www.zollernalbkreis.de/veterinaerwesen+und+verbraucherschutz auf dem Laufenden zu halten.