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Massenvermehrung vermeiden: Forstamt erläutert Maßnahmen gegen den Borkenkäfer

Ein Käfer in Holz

In den Wäldern um Hechingen und Bisingen droht in den nächsten Monaten eine massenhafte Vermehrung des Borkenkäfers. Was dagegen unternommen werden kann, erläutert das Forstamt Zollernalbkreis bei einer Informationsveranstaltung für Privatwaldbesitzende in Bisingen am Donnerstag, 11. April 2024.

Bei einer Waldexkursion zeigen Försterinnen und Förster, wie frischer Borkenkäferbefall erkannt und überwacht werden kann und welche Maßnahmen zur Vorbeugung sowie zur Bekämpfung des Käferbefalls einzuleiten sind. Treffpunkt ist der Parkplatz des KZ-Friedhofs in Bisingen, Abmarsch ist um 16.30 Uhr. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Festes Schuhwerk und robuste Kleidung werden empfohlen.

Der schwere Gewittersturm im August 2023 hat in den Privatwäldern um Hechingen und Bisingen große Schäden verursacht, hinzu kamen kleinere Stürme im Herbst sowie die Schneefälle Anfang Dezember. Zahlreiche Nadelholzbestände waren infolge der trockenen und warmen Witterungsverhältnisse des vergangenen Sommers nur noch bedingt abwehrbereit gegen Schädlinge. „Borkenkäfer fanden in den vom Sturm und Schnee gebrochenen oder geworfenen Nadelholzbeständen optimale Bedingungen für die Überwinterung und ausreichend Brutraum. Je nach Witterungsverlauf ist in den kommenden Monaten mit einer Massenvermehrung zu rechnen“, so Christian Beck, Leiter des Forstamts Zollernalbkreis. Besonders problematisch sind dabei Borkenkäferarten an der Fichte wie der Buchdrucker und der Kupferstecher.

Die drohende massenhafte Vermehrung kann nur abgewehrt werden, wenn der Borkenkäferbefall rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dafür muss bis zum Ausflug der Käfer im Frühjahr das bruttaugliche Material – frische Sturmwürfe und Brüche mit noch grüner Krone – aufgearbeitet und aus dem Wald abgefahren werden. Wird dies verpasst, fliegt die erste Käfergeneration aus und befällt gesunde Nadelbäume im Umfeld. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind deshalb aufgerufen, jetzt ihre Wälder auf Schäden zu überprüfen und für eine zeitnahe Aufarbeitung und Abfuhr der noch grünen vom Sturm geworfenen oder gebrochenen Fichten aus dem Wald zu sorgen. Um der Gefahr von erheblichen Schäden des Waldes durch Schädlinge vorzubeugen, können die Waldbesitzenden nach dem Landeswaldgesetz verpflichtet werden, diese Maßnahmen durchzuführen.

Die Aufarbeitung und der Verkauf kleiner Sturm- und Käferholzmengen (weniger als 30 Bäume) können aufgrund des großen Sturmholzanfalls rund um Hechingen und Bisingen sowie wegen mangelnder Personalkapazität nicht über die Revierleiter und die Holzverkaufsstelle des Landratsamts abgewickelt werden. Privatwaldbesitzende sollten diesbezüglich Lösungen untereinander anstreben. Für größere Sturmholzmengen einzelner Waldbesitzer oder von Waldbesitzergruppen wird das Forstamt versuchen, Aufarbeitungskapazitäten und Verkauf zu organisieren. Dazu können Privatwaldbesitzende Kontakt mit den örtlich zuständigen Forstrevierleitenden aufnehmen: 

Bisingen: André Conzelmann, Sprechzeiten im Büro montags 15 bis 17 Uhr und donnerstags 15 bis 17 Uhr, Schulweg 1 in Bisingen-Wessingen. 
Hechingen, Ortsteile Bechtoldsweiler, Stein und Weilheim: Gabriel Werner, Telefon 0175/2227884
Hechingen, Ortsteile Beuren, Boll, Schlatt und Stetten: Sophie Remensperger, Telefon 0172/7448813