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Wertvoller Zuwachs: Neuer Bannwald Untereck-Winkelgrat ausgewiesen

Mehrere Personen stehen im Wald und zeigen eine Karte.

Der 86 Hektar große Bannwald Untereck bei Albstadt, einer der ältesten seiner Art in Baden-Württemberg, hat eine wertvolle Ergänzung erhalten. In Richtung Meßstetten wurde in direkter Nachbarschaft das Gebiet Untereck-Winkelgrat mit einer Fläche von rund 40 Hektar neu als Bannwald ausgewiesen.

Allen voran brachten die Städte Albstadt (rund 29 Hektar) und Meßstetten (9 Hektar), dazu Privateigentümer, der Naturschutzverein Bund Naturschutz Alb-Neckar (BNAN) und der Zollernalbkreis dafür Waldbestände ein. Und tragen damit der speziellen waldschutzfachlichen Situation an den Steilhängen des Untereckes in hohem Maße Rechnung. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde hat das Areal per Verordnung zum neuen Bannwald erklärt. Gemeinsam mit dem bisherigen Gebiet Untereck ist die Schutzfläche auf den Gemarkungen Albstadt-Laufen und Meßstetten-Tieringen damit nun circa 126 Hektar groß. „Das landesweit fast einzigartige an diesem Bannwald-Projekt sind die vielen unterschiedlichen Beteiligten – Städte, Privatbesitzer, der Verein BNAN und der Zollernalbkreis. Gemeinsam übernehmen wir als Waldeigentümer Verantwortung dafür, dass sich hier im erweiterten Gebiet Untereck-Winkelgrat der natürliche Kreislauf noch stärker entfalten kann“, so Landrat Günther-Martin Pauli.

Mit der Ausweisung von Bannwäldern wird das Ziel verfolgt, Waldflächen sich selbst zu überlassen und keinerlei Pflegeeingriffe vorzunehmen. Entstehen soll so ein „Urwald von morgen“. Diese stellen in den Augen von Forstleuten und Naturschützern unschätzbare Juwelen und Unikate dar, die in ihrer Urtümlichkeit vielen Wanderern und Naturbegeisterten noch lange Staunen und Ehrfurcht abverlangen werden.

Dazu kommt das Interesse der Forschung: Wegen der steigenden Anforderungen an den Waldnaturschutz durch den rasch fortschreitenden Klimawandel und des immer wichtiger werdenden Schutzes der biologischen Vielfalt stehen Bannwälder derzeit verstärkt im Fokus. Sie können Antworten liefern auf aktuelle Fragen – etwa, wie sich der Klimawandel auf nicht bewirtschaftete Wälder und deren Biodiversität auswirkt. Von spezieller Bedeutung sind dabei die Wälder an den am Albtrauf steil abfallenden Hanglagen. Diese weisen vielfach eine hohe Naturnähe auf und sind geomorphologisch, standörtlich sowie waldökologisch einzigartig in Baden-Württemberg. Dies wird etwa in den Ausweisungen vieler Naturschutzgebiete und Natura 2000-Wald-Lebensraumtypen, Natura 2000-Lebensstätten sowie Waldbiotopen deutlich. „Mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel und dem immer wichtiger werdenden Schutz der biologischen Vielfalt wurde seitens des Landes eine politische Zielvorgabe ausgegeben: Bei 5 Prozent der Waldflächen soll bewusst auf die Holznutzung verzichtet werden. Durch die Ausweisung des Bannwaldes Untereck-Winkelgrat erhöht sich unsere städtische Fläche auf insgesamt 300 Hektar Wald mit natürlicher Entwicklung – Waldrefugien, Schonwald und Bannwald –, was einem Anteil von 6,2 Prozent der Waldfläche entspricht. Die Stadt Albstadt liegt hier als drittgrößter kommunaler Waldbesitzer in Baden-Württemberg auf Augenhöhe mit dem Staatswald und nimmt im kommunalen Bereich eine Vorreiterrolle ein“, so Bürgermeister Steve Mall. Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft sieht in der Beteiligung am gemeinsamen Bannwald eine regelrechte Win-Win-Situation zwischen Waldwirtschaft, die an diesem steil abfallenden Hanggebiet eine Herausforderung war und nun wegfällt, und nachhaltigem Naturschutz. „Ein schöner Nebeneffekt ist, dass wir rund 400.000 geldwerte Ökopunkte generieren, die wir beispielsweise auch als Ausgleichsmittel beim Ausweisen von Baugebieten einbringen können“, so der Schultes weiter.

Fachlicher Hintergrund:
Zuständig für die Verordnung von Waldschutzgebieten im Land ist die höhere Forstbehörde. Diese ist als Forstdirektion am Regierungspräsidium Freiburg angesiedelt. Zusammen mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, die für die wissenschaftliche Betreuung von Waldschutzgebieten zuständig ist, wurde die fachliche Eignung der vorgeschlagenen Flächen mit positivem Ergebnis geprüft. Nach umfangreichen Beteiligungsverfahren wurde die Verordnung zur Ausweisung des Bannwaldgebiets Untereck-Winkelgrat von Regierungspräsident Carsten Gabbert unterzeichnet und im Gesetzblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen Bannwald:
Nach dem Landeswaldgesetz kann Wald mit Zustimmung des Eigentümers durch Rechtsverordnung der höheren Forstbehörde zum Bannwald erklärt werden. Ein Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Darin sind Pflegemaßnahmen nicht erlaubt. Anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Maßnahmen zulassen und anordnen, zum Beispiel, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. In Baden-Württemberg gibt es 123 Bannwälder mit einer Gesamtfläche von 7.813 Hektar (Stand 31. Dezember 2023). Dies entspricht einem Anteil von 0,55 Prozent der Gesamtwaldfläche im Land. Darüber hinaus gibt es weitere dem Prozessschutz dienende Großschutzgebiete als Kernzonen der beiden Biosphärengebiete und des Nationalparks.