Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung von baulichen Anlagen
Allgemeine Informationen
Das Genehmigungsverfahren berücksichtigt unter anderem:
- Antrag auf Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiung
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
Zu beachten:
- Bauantrag, Lageplan und Bauzeichnungen müssen mindestens dreifach über das Bürgermeisteramt eingereicht werden.
- Bei umfangreichen Anträgen sollten zusätzliche Planunterlagen eingereicht werden, da wir verschiedene Fachbehörden anhören müssen
- Die Darstellung der Entwässerung kann nachgereicht werden, jedoch spätestens bis Baubeginn. Gegebenenfalls könnte eine zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung
- Lageplan
schriftlicher Teil
zeichnerischer Teil - Baubeschreibung
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen
- Bauzeichnungen
- Darstellung der Entwässerung
- Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes für Baugenehmigungen
Gebühren
- 6 ‰ der Baukosten zuzüglich 1 ‰ der Baukosten für die Bauabnahme, mindestens jedoch 200 €
- je nach Einzelfall weitere Gebühren für Befreiungen, Baulastenübernahme etc.
Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-bau