Ausländische Fahrerlaubnis
Hinweise
- unter welche Kategorie Ihre Fahrerlaubnis fällt, ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen
- die ausländische Fahrerlaubnis von "Nicht-EG-Staaten" berechtigt Sie lediglich in den ersten 6 Monaten seit Begründung des ständigen Aufenthalts, ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen in der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen
- Gebühr bei Anlage 11 - und Drittstaaten (sofern keine Probezeit mehr vorhanden): 38,30 Euro
- Gebühr bei Anlage 11 - und Drittstaaten (sofern Probezeit vorhanden): 39,60 Euro
- Gebühr für EU-Umschreibung: 31,20 Euro
ALLG_Fahrerlaubnisantrag (PDF) (716,2 KiB)
Bestätigung der Ausländerbehörde (PDF) (6,3 KiB)
Erklärung Gültigkeit Führerschein (PDF) (4,1 KiB)
Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der EU oder EWR (PDF) (21 KiB)
Fahrerlaubnisse aus einem Staat der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (PDF) (29,9 KiB)
(Anlage 11)
Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten (PDF) (77,1 KiB)
Gültigkeit von ukrainischen Führerscheinen:
Ab dem 27. Juli 2022 werden gültige ukrainische Führerscheine in Deutschland weiter anerkannt, soweit dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird. Dies gilt bis spätestens 06. März 2025 bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.
Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:
Sie müssen nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein
Wenn bei Vorlage eines digitalen ukrainischen Führerscheins durch Abfrage bei den ukrainischen Behörden der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bestätigt wird, wird diese anerkannt.
Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:
Gehen Sie bitte zu der Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, in dem Sie leben.
Dort wird durch eine Abfrage beim ukrainischen Register geprüft, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn dieses bestätigt wird, erhalten Sie von der Behörde einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein ausgestellt. Dieser Führerschein wird innerhalb der EU anerkannt. (gültig höchstens bis zum 6. März 2025)
Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt, die die frühzeitige Fertigung einer Kopie des Führerscheins sinnvoll erscheinen lassen:
- Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
- Führerschein-Nummer und
- Geburtsdatum.
Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich.
Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer:
Aktuell wird daran gearbeitet, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird Sie auf deren Homepage stets aktuell informieren.