Kontakt


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Balingen

Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921525
Fax 07433 921650

Sachgebietsleitung
Moritz Diebold

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr



Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Albstadt

Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt
Telefon 07431 80001524
Fax 07431 80001283

Andrea Überall
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Albstadt
Telefon 07431 8000-1284


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Hechingen

Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72739 Hechingen
Telefon 07471 93091526
Fax 07471 93091291

Ramona Futschik
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Hechingen
Telefon 07471 93091287

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Hiermit wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht.

Es ist die internetbasieret Beantragung der folgenden Zulassungsvorgänge möglich:

  • Außerbetriebsetzung § 15 h FZV (Stufe 1)
  • Wiederzulassung auf den bisherigen Halter mit gleichem, reserviertem Kennzeichen § 15 k FZV (Stufe 2)
  • Erstzulassung § 15 J FZV (Neuzulassung eines Fahrzeugs)
  • Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs § 15 k FZV (mit Zuteilung eines neuen Kennzeichen egal ob mit oder ohne Halterwechsel)
  • Halterwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs mit neuem Kennzeichen § 15 I FZV
  • Halterwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs mit Beibehaltung des bisherigen Kennzeichen sowohl innerhalb und außerhalb des Landkreises, sofortige Inbetriebnahme § 15 I FZV
  • Änderung bei Wohnsitzwechsel (zugelassenes Fahrzeug) § 15 I FZV
    Adressänderung innerhalb des Landkreises
    Adressänderung außerhalb des Landkreises bei Beibehaltung der Kennzeichen

Für die internetbasierten Zulassungsvorgänge sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • der Antragsteller oder die Antragstellerin ist eine natürliche Person (nachfolgend wird zur Vereinfachung die männliche Form verwendet),
  • der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (nPA oder eAT) jeweils mit aktivierter Online Ausweisfunktion, Kartenlesegeräte oder AusweisApp,
  • die Möglichkeit der sofortigen Bezahlung durch Kreditkarte oder Giropay,
  • der Antragsteller muss mit dem Halter identisch sein, dies gilt nicht bei Außerbetriebsetzung,
  • der Antragsteller muss über eine 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) verfügen, dies gilt nicht bei Außerbetriebsetzung
  • der Antragsteller muss in Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode sein,
  • der Antragsteller muss in Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode sein, dies gilt nicht bei Außerbetriebsetzungen, Wiederzulassungen (mit gleichem Kennzeichen auf den gleichen Halter) und Adressänderung ohne Halterwechsel,
  • die Kennzeichenschilder müssen mit neuen Stempelplaketten inclusive Sicherheitscode ausgerüstet sein,
  • der Antragsteller muss eine gültige Hauptuntersuchung, gegebenenfalls auch eine Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nachweisen können, dies gilt nicht bei Neuzulassung und Außerbetriebsetzung,
  • das Fahrzeug darf nicht von den Vorschriften des Zulassungsverfahren ausgenommen sein (§ 3 Abs. 2 FZV) z. B. Leichtkraftrad, zulassungsfreie Anhänger),
  • das Fahrzeug darf nicht von der Versicherungspflicht befreit sein,
  • nicht möglich sind Zulassungen von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen (Oldtimer), E-Kennzeichen (Elektro), grüne Kennzeichen,
  • wurde das Kennzeichen von einem anderen Landkreis übernommen, ist eine Wiederzulassung auf dasselbe Kennzeichen nicht möglich,
  • es dürfen keine technischen Veränderungen am Fahrzeug vorliegen, dies gilt nicht bei Außerbetriebsetzung.

Hinweise:

Bei Adressänderung und Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme kann die Bearbeitung mit sofortiger Wirksamkeit erfolgen (vollautomatisiertes Verfahren), das heißt der Antragsteller erhält einen Zulassungsbescheid der die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs zulässt. Die neu erstellten Zulassungsdokumente werden per Post übersandt. Auch eine Außerbetriebsetzung kann mit sofortiger Wirkung erfolgen, sofern der elektronische Bescheid abgerufen wird.

In allen anderen Fällen erhält der Antragsteller die neuen Zulassungsdokumente und Kennzeichenplaketten sowie einen Zulassungsbescheid mit Gültigkeit der Zulassung per Post übersandt.

Im Portal wird alles genau beschrieben und erklärt.

Nachstehend finden sie die Links für die internetbasierte Außerbetriebsetzung und Fahrzeugzulassung.

internetbasierende Außerbetriebsetzung

internetbasierende Fahrzeugzulassung

Mehr Informationen erhalten Sie auch auf dem Link des BMVI.