Stimmabgabe
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
In Einzelfällen kann der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin einen früheren Beginn der Wahlzeit festlegen.
Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Diese Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Sie können schon vor dem Wahltag Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben.
Stimmabgabe
Da für jedes Bundesland beim Bundeswahlleiter andere Wahlvorschläge eingereicht werden können, gibt es keine bundeseinheitlichen, aber landeseinheitliche Stimmzettel.
Die Reihenfolge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der Stimmen, die sie bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
Auf dem Stimmzettel finden Sie auch die ersten zehn Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge aufgelistet.
Sie haben nur eine Stimme und wählen damit einen Wahlvorschlag einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung. Bei der Stimmabgabe müssen Sie ein Kreuz (x) in den Kreis neben dem Wahlvorschlag eintragen.
Hinweis: Auf dem Stimmzettel sind Änderungen der Wahlvorschläge nicht erlaubt. Diese führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Es dürfen also keine Streichungen von Personen vorgenommen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig.
Bei der Urnenwahl falten Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden keine Wahlumschläge verwendet.
Wahlteilnahme von Menschen mit Behinderungen
Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume barrierefrei (behindertengerecht) sind.
Einen Hinweis, wo Sie Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können, finden Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung.
Wenn Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht barrierefrei ist, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein beantragen und damit entweder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal oder durch Briefwahl wählen.
Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen.
Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.
Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.
Freigabevermerk
Stand: 26.02.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg