Flurneuordnung
Bei der Flurneuordnung beziehungsweise Flurbereinigung werden Grundeigentumsverhältnisse umfassend neu geordnet. Grundlage hierfür ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Mit folgenden Zielen wird eine Flurneuordnung durchgeführt:
- Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke
- Wegebau (Verbesserung der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen)
- Planung und Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen
- Koordinierung verschiedenster lokaler Planungen
- Bereitstellung von Flächen für öffentliche Maßnahmen
Freiwilliger Landtausch
Eine weitere Möglichkeit die Agrarstruktur zu verbessern, bietet der sogenannte Freiwillige Landtausch.
Der Freiwillige Landtausch ist ein behördlich geleitetes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Wie schon der Name sagt, handelt es sich hier um einen freiwilligen und einvernehmlichen Tausch von Flurstücken. Für die Tauschpartner fallen hierbei keine oder nur geringe Kosten an.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Freiwilliger Landtausch (PDF) (358 KiB).
Aktuelle Flurneuordnungsverfahren:
Den aktuellen Stand der Flurneuordnungsverfahren im Zollernalbkreis können Sie auf der Website des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung einsehen: Aktuelle Flurneuordnungsverfahren im Zollernalbkreis
In unserem Geoportal-ZAK können Sie ebenfalls eine Karte einsehen, auf der die Flurbereinigungsgebiete eingezeichnet sind.
Kontaktdaten der Ansprechpartner:
Zuständigkeit Wegebaumaßnahmen:
Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG)