Erteilung B 196
Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 für Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis B (Fahrerlaubnis – B 196)
Inhaber und Inhaberinnen der Klasse B dürfen im Inland unter erleichterten Bedingungen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen.
Voraussetzungen sind:
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B
- Absolvierung einer Fahrerschulung im Umfang von neuen Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis).
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der nationalen Schlüsselzahl 196 in den Führerschein dokumentiert.
Einen Fahrerlaubnis-Antrag erhalten Sie entweder direkt beim Landratsamt oder über die Fahrschule.
Der Antrag ist zusammen mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen.
- Gebühr: 38,30 Euro
- biometrisches Lichtbild
- Teilnahmebescheinigung B 196 im Original (Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV)
- Kopien von Führerschein und Personalausweis/Reisepass (jeweils Vorder- und Rückseite)
ALLG Fahrerlaubnisantrag (PDF) (716,2 KiB)