Verbraucherschutz
Lebensmittelhygiene / Bedarfsgegenstände / Kosmetika
Der Schutz des Verbrauchers vor Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Amtes. Der Verbraucherschutz beginnt dabei schon bei der Gewinnung von Lebensmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb und erstreckt sich über alle Verarbeitungs- und Verteilerstufen bis hin zum Verbraucher.
Hierzu fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Vor-Ort-Überprüfungen von Einzelhandel, Metzgereien, Bäckereien, Gaststätten etc.. Diese Kontrollen finden oft gemeinsam mit den Sachverständigen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Sigmaringen (CVUA) statt. Insgesamt unterliegen ca. 3672 Betriebe der Überwachung durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Dabei sind neben den eigentlichen Lebensmittelbetrieben auch solche, die Kosmetika oder Bedarfsgegenstände herstellen, betroffen.