Baulicher Arbeitsschutz
Für die zügige Bearbeitung von gewerblichen Baugesuchen sind die "Angaben zu gewerblichen Objekten" (Anlage 8 zum Baugesuch) unbedingt erforderlich. Dort sind aussagekräftige Angaben zum Vorhaben zu machen.
Die Angaben zu gewerblichen Objekten (Anlage 8 zum Baugesuch) finden Sie hier.
Bei Umfangreichen oder unüblichen (atypischen) Bauvorhaben kann auch eine kurze weitergehende Beschreibung hilfreich sein.
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht auch im Vorfeld für Auskünfte zur Verfügung.
Weitere Informationen für Planer gewerblicher Bauvorhaben finden Sie hier.