Wiedereinführung Alt-Kennzeichen HCH
Der Kreistag hat sich für die Wiedereinführung des Alt-Kennzeichens HCH ausgesprochen. Die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegt vor. Seit dem 25.02.2013 können Sie Ihr Fahrzeug - unabhängig vom Wohnort im Zollernalbkreis - auf HCH zulassen.
Umkennzeichnungen auf HCH werden in allen drei Zulassungsstellen (Albstadt, Balingen und Hechingen) vorgenommen.
Unterlagen für die Umkennzeichnung von BL- auf HCH-:
- bisherige Kennzeichenschilder
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht
Gebühren:
ab 28,20 € + Kennzeichenherstellung