Ihre Ansprechpartner

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08.00 Uhr - 10.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: KEINE telefonische Sprechzeit
Freitag: 08.00 - 10.00 Uhr 

Persönliche Vorsprachen NUR mit vorab Onlineterminvereinbarung.


Herr Schuler
Sachgebietsleiter
Ausländerbehörde
Tel.: 07433/92-1898
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 244
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Schneider
Verwaltungsrechtliche Verfahren 
Tel.: 07433/92-1797
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 246
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Glückler
Verwaltungsrechtliche Verfahren 
Tel.: 07433/92-1974
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 246
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Weimar 
Sachbearbeitung A 
Tel.: 07433/92-1366
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 242
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Yilmaz 
Sachbearbeitung B - C 
Tel.: 07433/92-1367
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 242
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Németh
Sachbearbeitung D - GO
Tel.: 07433/92-1968
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 239
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Hartl  
Sachbearbeitung GR - IL
Tel.: 07433/92-1506
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 239
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Muran
Sachbearbeitung IM - KO
Tel.: 07433/92-1368
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 248
(Stingstr. 17 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Schlagenhauf 
Sachbearbeitung KR - MI
Tel.: 07433/92-1365
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 248
(Stingstr. 17 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Bahr
Sachbearbeitung MJ - PL 
Tel.: 07433/92-1238
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 250
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Alhamwi
Sachbearbeitung PO - SH 
Tel.: 07433/92-1670
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 250
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Herr Andresen
Sachbearbeitung SI - TO
Tel.: 07433/92-1246
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 252
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Brittner
Sachbearbeitung TR - Z und Ersterfassung Ukrainer 
Tel.: 07433/92-1363
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 252
(Stingstr. 17 in Balingen)
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Verpflichtungserklärungen

Frau Gröber
07433-92-1793
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 236
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

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Frontoffice

Frau Weißmann
Tel.: 07433/92-1377
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 233
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Frau Prokein
Tel.: 07433/92-1935
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 233
(Stingstr. 17 in Balingen)
migration@zollernalbkreis.de

Deutsch

Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt (Tourismus, Kurzbesuch und Geschäftsreisen)


Sie laden eine ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit (max. 90 Tage) nach Deutschland ein. Wenn Ihr Besuch keine ausreichenden Mittel für den Zeitraum seines Aufenthalts in Deutschland nachweisen kann, benötigt er eine Verpflichtungserklärung von Ihnen. Eine Verpflichtungserklärung wird nach Ihrer Ausstellung von den deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für 6 Monate anerkannt.

Wenn Sie als Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgermeisteramt oder direkt bei der Ausländerbehörde im Landratsamt vorsprechen.


Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Formulare und Unterlagen vollständig ausgefüllt:

  • Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung (PDF) (588,5 KiB) nach § 68 Aufenthaltsgesetz
  • Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
  • Arbeitsbescheinigung (PDF) (145,1 KiB) (vom Arbeitsgeber auszufüllen)
  • Nachweise über Verdienst oder Vermögen
    • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch oder ähnliches
    • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
    • bei Selbständigen:
      · Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
      · Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister
      · Einkommensteuerbescheid
    • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
  • Wohnungsbescheinigung (PDF) (21,1 KiB) mit Angaben über die im Haushalt lebenden Personen
    (Angaben bitte von Ihrem Bürgermeisteramt bestätigen lassen)
  • Mietvertrag und aktuellen Nachweis über die Mietzahlung; alternativ Kaufvertrag der Wohnung bzw. des Hauses
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden


Von Ihrem Besucher benötigen wir folgende Angaben:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Reisepassnummer
  • Anschrift
  • Verwandtschaftsbeziehung zu Ihnen
  • Zweck des Aufenthalts


Anhand dieser Unterlagen erhält die Verpflichtungserklärung den Vermerk „Bonität glaubhaft gemacht“
 
Wichtig
Bitte erkundigen Sie sich immer im Vorfeld (auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) (hier: Merkblätter im Internettauftritt / Homepage) welcher Vermerk vorausgesetzt wird.
 
Falls bei einem kurzfristigen Aufenthalt der Vermerk „Bonität nachgewiesen“ gefordert wird. Benötigen wir die Unterlagen wie für einen langfristigen Aufenthalt
 
Sie haben eine Frage?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner. Wir erteilen Ihnen gerne nähere Auskünfte.