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Herr Schuler
Sachgebietsleiter
Ausländerbehörde
Tel.: 07433/92-1898
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 244
(Stingstr. 17 in Balingen)
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Frau Schneider
Verwaltungsrechtliche Verfahren 
Tel.: 07433/92-1797
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 246
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Frau Glückler
Verwaltungsrechtliche Verfahren 
Tel.: 07433/92-1974
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 246
(Stingstr. 17 in Balingen)
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Frau Weimar 
Sachbearbeitung A 
Tel.: 07433/92-1366
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 242
(Stingstr. 17 in Balingen)
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Frau Yilmaz 
Sachbearbeitung B - C 
Tel.: 07433/92-1367
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 242
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Frau Németh
Sachbearbeitung D - GO
Tel.: 07433/92-1968
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 239
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Frau Hartl  
Sachbearbeitung GR - IL
Tel.: 07433/92-1506
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 239
(Stingstr. 17 in Balingen)
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Frau Muran
Sachbearbeitung IM - KO
Tel.: 07433/92-1368
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 248
(Stingstr. 17 in Balingen
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Frau Schlagenhauf 
Sachbearbeitung KR - MI
Tel.: 07433/92-1365
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 248
(Stingstr. 17 in Balingen
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Frau Bahr
Sachbearbeitung MJ - PL 
Tel.: 07433/92-1238
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 250
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Frau Alhamwi
Sachbearbeitung PO - SH 
Tel.: 07433/92-1670
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 250
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Herr Andresen
Sachbearbeitung SI - TO
Tel.: 07433/92-1246
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Frau Brittner
Sachbearbeitung TR - Z und Ersterfassung Ukrainer 
Tel.: 07433/92-1363
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Verpflichtungserklärungen

Frau Gröber
07433-92-1793
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 236
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Frontoffice

Frau Weißmann
Tel.: 07433/92-1377
Fax: 07433/92-1240
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Frau Prokein
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Fax: 07433/92-1240
Zimmer 233
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Deutsch

Unbefristete Aufenthaltstitel

Allgemeine Informationen

Wenn Sie seit mehreren Jahren einen befristeten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, ist für Sie ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.

Unbefristete Aufenthaltstitel sind:

  • die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz)

    Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet mehrere Vorteile:
    • Jede Erwerbstätigkeit ist gestattet
    • Zeitlich und räumlich unbeschränkt

Allerdings kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ungültig werden.

Niederlassungserlaubnis

Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt.

Es kommt darauf an, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen:

Alle Niederlassungserlaubnisse bieten die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (PDF) (76,1 KiB) bietet Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU: 

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
    Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
  • Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung?

Während eines Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt werden.