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Ihre Ansprechpartner

Schuldnerberatung

A - M
Frau Bosch
Tel: 07433/92-1451
Zimmer 162
N - Z
Frau Ruminsky
Tel: 07433/92-1455
Zimmer 162

Sozialplanung

Behindertenhilfeplanung
Frau Bizer
Tel: 07433/92-1457
Zimmer 174
Kreispflege-/Altenhilfeplanung
Frau Roos
Tel: 07433/92-1620
Zimmer 176

Europäischer Sozialfonds ESF

Frau Gess
Tel: 07433/92-1910
Zimmer 144


Bitte beachten Sie:
 
Geänderte Öffnungs- und Telefonsprechzeiten des Sozialamts im Gebäude der Agentur für Arbeit ab 01.05.2024


Öffnungszeiten
Montag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.30 Uhr – 17:00 Uhr (nachmittags nur mit Terminvergabe)
Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
 
Telefonsprechzeiten
Montag: 8:00 Uhr – 10:00 Uhr
Dienstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 10:00 Uhr

Zentrale Aufgaben des Sozialamts

Schuldnerberatung

Hier erhalten Menschen mit Schuldenproblemen Hilfestellung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Vor der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern dieses Versuches kann der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen. Dazu benötigt dieser eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung.
Weitere Informationen

Europäischer Sozialfonds ESF

Der Europäische Sozialfonds (ESF) bildet das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Unter dem Motto "Chancen fördern" unterstützt der ESF die Schaffung von Arbeitsplätzen und hilft Menschen bei der Ausbildung sowie beim Ausbau ihrer Fähigkeiten im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Berufsaussichten.
 
Ausschreibung zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Förderung des Europäischen Sozialfonds Plus 2025 (PDF) (194,9 KiB)
Regionale ESF Plus-Strategie im Zollernalbkreis 2025 (PDF) (586,6 KiB)

Altenhilfe-/Behindertenhilfeplanung

Die Sozial-, Behinderten- wie auch Altenhilfeplanung ist notwendig um die aktuellen wie auch zukünftigen Bedürfnisse und Lebenslagen der Bevölkerung zu erkennen. Die Planung überprüft vor dem Hintergrund der demographischen, sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen die Bedürfnisse der Menschen im Zollernalbkreis, auf der anderen Seite die vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote im Landkreis. Des weiteren werden hier auch die Selbsthilfegruppen betreut.