Gebiet Galgenwiesen Nusplingen: neue Flurstücksgrenzen sind gezogen
Mit der sogenannten Besitzeinweisung ist im Flurneuordnungsverfahren Nusplingen diesen Herbst ein wichtiger Meilenstein erreicht. Im Gebiet Galgenwiesen gelang die Entflechtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Arealen, die unter besonderen Schutz stehen.
Die beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer bekamen unlängst die Unterlagen über ihre neuen Flurstücke zugestellt, die neuen Grenzen wurden mit Pflöcken markiert. Am 15. November 2024, dem Stichtag der vorläufigen Besitzeinweisung, gehen Besitz und Nutzung von den alten auf die neuen Grundstücke über. Im Zuge des Verfahrens, durchgeführt vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung Zollernalbkreis, hat sich die Anzahl von 194 auf 76 Flurstücke mehr als halbiert.
Durch die neue Zuteilung werden die ökologisch wertvollsten Flächen des Naturschutzgebiets Galgenwiesen in öffentliches Eigentum oder Eigentum einer Naturschutzvereinigung gebracht. Rund 11 Hektar Nasswiesen und Seggenriede können nun nachhaltig einer entsprechenden Pflege unterzogen werden. Alle weiteren Grundstückseigentümer bekommen ihre neuen Flurstücke in den vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichen zugewiesen. Damit ist das Verfahrensziel der Entflechtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Flächen, die unter besonderem Schutzstatus liegen, gut erreicht worden. Die Gemeinde Nusplingen unterstützt das Flurneuordnungsprojekt mit einem Geldbeitrag von rund 16.000 Euro und trägt damit wesentlich zur Entlastung der Grundstückseigentümer bei. Die restlichen Kosten bezahlt das Land.
Im anstehenden Winterhalbjahr stehen weitere Maßnahmen des Wege- und Gewässerplans an. Auf zwei Waldflächen werden im Sinne einer naturnahen Waldentwicklung standortfremde Fichten entnommen. Im Bereich des Feuchtgebiets werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen größere Gehölze entfernt. Dies dient der langfristigen Offenhaltung der Niedermoorflächen als wichtigen CO2-Speichern und ist somit ein Beitrag zum regionalen Klimaschutz.
Die Aufstellung und Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans erfolgt im Frühjahr 2025. Dieser beinhaltet sämtliche rechtliche Regelungen, die mit dem Flurneuordnungsverfahren erforderlich werden. Alle Beteiligten erhalten dann per Post Informationen und die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zu ihren Grundstücken.